Erläuterungen zum MINERVA-MPU- Vorbereitungskurs

Aspekt: Mischkonsum (Alkoholmissbrauch + Drogenmissbrauch)

Die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung sagen dazu aus:

Der Gesetzgeber sieht in solchen Fällen strenge Regelungen vor, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Besonders hervorzuheben ist, dass schon der bloße Konsum von Betäubungsmitteln und Alkohol zu
einer erheblichen Risikoeinschätzung seitens der Behörden, auch ohne direkte Verbindung zum
Straßenverkehr, führen kann.

Die Kombination von Alkohol und Betäubungsmitteln (psychoaktiver Substanzen) wird als besonders
kritisch angesehen, da sie die psychomotorischen und kognitiven Fähigkeiten stärker beeinträchtigt
als der Konsum einer einzelnen Substanz.

Im Straßenverkehr spielt der Mischkonsum eine bedeutende Rolle bei der Beurteilung der Fahreignung.
Die Wechselwirkung zwischen Alkohol und Betäubungsmitteln können zu einer verstärkten
Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen. Bereits geringe Mengen beider Substanzen können
in Kombination die Fahrsicherheit erheblich gefährden.


Hinweis

Nutzen Sie hierzu auch die im Ratgeber enthaltenen Erläuterungen zu den Aspekten:

  • Alkoholmissbrauch
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Quellennachweis:
– Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung
– Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung / Beurteilungskriterien

Rechtlicher Hinweis: Weitere Informationen finden Sie bei SOS Verkehrsrecht .

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